Re: Frage nach den Maßen von stellplätzen an Verkehrsstraßen.


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 02 August, 2005 um 17:58:06

Antwort auf: Frage nach den Maßen von stellplätzen an Verkehrsstraßen. von Jamel am 02 August, 2005 um 14:54:07:

Moin, moin,

die Garagenverordnung gilt für "Garagen" - nicht für Stellplätze im Außenbereich. Zu offenen Stellplätzen könnte es u. U. etwas in den EAE (Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen) geben - da bin ich mir allerdings nicht sicher. Die Abmasse können auf jeden Fall von den Festlegungen der GarVO abweichen z. B. durch Schrägaufstellung, seitliches Anfahren usw.

: Moin zusammen,

: laut der hamburgischen Garagenverordnung:

: 2131-1-7

: Verordnung
: über den Bau und Betrieb von Garagen und offenen Stellplätzen
: (Garagenverordnung - GarVO -)

: Vom 17. April 1990

: Fundstelle: HmbGVBl. 1990, S. 75

: gilt für Stellplätze die mindestbreite von 2,30 m. Meine Frage ist ob diese Mindestbreite absolut ist, also gilt auch für Stellplätze auf öffentlichen Geländen bzw. öffentlichen Verkehrstraßen oder gibts da Ausnahmen.

: Danke für die Antwort im Voraus und Gruß.





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