Baugenehmigung Carport


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Abgeschickt von Paul Schmitz am 02 August, 2005 um 20:34:08

Hallo,
ich beabsichtige in Pünderich (Rheinland-Pfalz) ein Carport von ca. 50 qm Fläche mit einem Abstand von
ca. 4 Meter zur Grenze zu errichten.
Ein Bekannter sagte mir, daß vor kurzem ein neues
Gesetz beschlossen wurde, das besagt, daß keine Baugenehmigung mehr vorliegen muß, wenn das Carport nicht auf die Grenze gebaut wird und die Fläche weniger als 50 qm beträgt.
Hat jemand davon gehört ?
Vorab besten Dank und schönen Abend !!



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