Re: Eigentämerversammlung - Stimmrechtsanteile


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 02 August, 2005 um 22:44:34

Antwort auf: Eigentämerversammlung - Stimmrechtsanteile von Frank am 02 August, 2005 um 21:59:10:

Die Stimmrechtsverteilung geht aus der Teilungserklärung hervor, wenn dort nichts vermerkt ist, bestimmen sich die Stimmrechte aus dem WEG, ich glaube §25.

: Hat bei der Eigentümerversammlung ein Eigentümer von 2 Wohnungen auch 2 Stimmen?





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