Abgeschickt von Dirk Baumeister am 02 August, 2005 um 22:46:39
Antwort auf: Eigentumswohnung von Frank am 02 August, 2005 um 22:03:57:
Die Versammlung kann per erforderlicher Mehrheit (siehe Teilungserklärung) einen solchen Beschluß fassen. Dieser ist dann für die Mitglieder der Eigentumsgemeinschaft verbindlich und kann auf dem selben Wege wieder aufgehoben werden.
: Kann bei einer Eigentumswohnung der Verwalter oder die Eigentümerversammlung das entfernen von Satelitenschüsseln verlangen, wenn diese vorher den Eigentümern genehmigt wurden?