Re: untergeordnetes Bauteil => Aussentreppe


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 02 August, 2005 um 22:50:37

Antwort auf: untergeordnetes Bauteil => Aussentreppe von DN am 01 August, 2005 um 15:18:41:

ein untergeordnetes Bauteil ist eine Treppe üblicherweise nicht. Was unter untergeordneten Bauteilen zu verstehen ist, ergibt sich aus der Bauordnung. Ein Bauteil, dass innerhalb der einzuhaltenden Abstandflächen liegt und dort nicht zulässig ist (§6 BauO NRW) ist grundsätzlich erst mal nicht genehmigungsfähig. Es gibt ein paar Wege (Baulast, Befreiung), die eine Genehmigungsfähigkeit herstellen kann. Hierzu am besten mit einem Architekten oder dem Bauamt Rücksprache halten.

: Hallo
: es stellt sich die Frage ob das Bauamt ( in NRW ) die Erstellung einer Aussentreppe vom 2.OG ins 3 OG verhindern kann, da Abstandsflächen nicht eingehalten werden.
: Oder: handelt es sich hier um ein untergeordnetes Bauteil oder um ein Bauteil von dem keine Wirkung wie von Gebäuden ausgeht.

: Finde hierzu keine Literatur noch einen Rat - eventuell kennt einer von Euch ja Urteile oder einen vergleichbaren Fall.

: Danke





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