Carport Schuppen Niedersachsen Grenzbebauung § 31


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Abgeschickt von Sandra A. am 03 August, 2005 um 10:02:45

Hallo zusammen,

unsere DHH liegt in einem ungünstigen Bebauungsplan. Wir müssen zum Nachbargrundstück 3 m Abstand einhalten, da ein Parkgrundstück. Dann paßt aber unser Carport nicht mehr hin.

Wir also Antrag gem. § 31 gestellt und genehmigt.

Wir dürfen direkt auf die Grenze bauen. Carport Größe unter 40 m³. Nun soll direkt ein Schuppen hinter das Carport. Zählt das zu den 40 m³ dazu? Oder ist es ein zweites Bauvorhaben. Ist dies zulässig?

Gibt es weitere Einschränkungen, z. B. max. Bebauung in Bezug auf die Länge auf der Grenze?

Bauvorhaben ist in Niedersachsen.

Vielen Dank

Sandra



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