Rückwirkende Überprüfung Bewilligung der Eigenheimzulage?


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Abgeschickt von Holger M. am 03 August, 2005 um 13:21:19

Wenn ein Finanzamt einen Einkommenssteuerbescheid für das Jahr korrigiert, auf dessen basis die EHZ berechnet und aufgrund des vorläufigen Steuerbescheids bewilligt wurde, ist somit auch die Zahlung der EHZ eigentlich nicht gerechtfertigt.

Frage: Gibt es bei korrektur des Steuerbescheides (mit einhergehender Festlegung des Einkommens über die EHZ anspruchsgrenze) immer und automatisch eine Meldung an die EHZ Stelle des selben Finanzamtes oder kann man damit rechnen, dass die EHZ auch nach berichtigtem Steuerbescheid weiterbezahlt bzw. bereits ausgezahlte EHZ nicht zurückgefordert wird? Hat hier jemand diesbezügliche Erfahrungen?




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