Grunddienstbarkeit


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Abgeschickt von Gerhard Hübner am 03 August, 2005 um 22:32:52:

Meine Frage eine Grunddienstbarkeit zu Gunsten des
Nachbarn ist es erlaubt? unser Grundstück einer Firma als Lagerfläche für einen Gastank zu Nutzen.Müsste es
für diese Firma nicht eine besch.Pers.Dienstbarkeit sein? Beim Kauf einer Eigentumswohnung wurden zwei Grundstücke getrennt,die Laut Baulast dem jeweiligen
Eigentümmer 1und 2 zusteht.Die verkaüferin hatte beim Verkauf auf eine bereits wenige Tage davor eine Grund
dienstbarkeit für die beiden Eigentümmer noch eine für
sich von uns Unterschreiben lassen.Und was ist ? auf
Dingliche Sicherstellung wird verzichtet?
Darf die Firma unser Grundstück für Gewerbe Nutzen
und den Gastank auf unserem Grundstück dem Nachbarn
Vermieten ohne Grundbuch Eintrag





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