Überdachter Freisitz


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Abgeschickt von Klaus Peter Müller am 04 August, 2005 um 01:54:44

Wir haben vom Kreisbauamt (Land: Schleswig-Holstein)die Genehmigung zum Bau eines überdachten, rechteckigen Freisitzes an ein vorhandenes Gebäude
erhalten.
Zu dieser einen, schon vorher vorhandenen Wand dürfen wir aber keine weitere Wand bauen, da Freisitze laut Bauamt immer mindestens nach drei Seiten geöffnet
sein müssen.
Hat das Bauamt recht, oder ist das Auslegung des Bauamts?
Gibts dazu Vorschiften, oder hat jemand dazu schon Erfahrungen gemacht ?
Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe,
Klaus Peter Müller




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