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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 04 August, 2005 um 10:01:24

Antwort auf: Re: Kein Bebauungsplan vorhanden - automatisch eine Mischgebiet mit der Folge, dass jeder einen Gewerbebetrieb jeglicher Art eröffnen kann ? von Nils Jagnow am 04 August, 2005 um 09:09:57:

Wenn sich aus der Umgebung eine bestimmte Charakteristik für das Gebiet ergibt, die in der BauNVO beschrieben ist, z. B. WR, WA, MI usw., gelten für Neubebauung und die Ansiedlung von Gewerbe die Regeln, die sich aus der Einordnung nach BauNVO ergeben.

: Hallo,

: wenn kein Bebauungsplan vorliegt, handelt es sich entweder um einen Innenbereich nach § 34 BauGB oder einen Außenbereich nach § 35 BauGB.

: Innenbereich sind alle im Zusammenhang bebauten Ortsteile, Außenbereich quasi der Rest.

: Im Außenbereich sind nur bestimmte priviligierte Nutzungen zulässig - Gewerbebetriebe i.d.R. nicht (Ausnahme: Landwirtschaft, Biosgas etc.).

: Im Innenbereich orientiert sich die Zulässigkeit von Gewerbebetrieben an der vorhandenen Bebauung im Umfeld (§ 34 Abs. 2 BauGB). D. h., wenn in Ihrem Wohngebiet nur Wohnhäuser stehen (auch im weiteren Abstand und in angrenzenden Bebauungsplangebieten), dann handelt es sich um einen Innenbereich mit dem Charakter eines reinen Wohngebietes - Gewerbebetriebe sind mit kleinerern Ausnahmen generell unzulässig.
: Finden Sie im selben Umfeld einzelne Gewerbebetriebe, die im allgemeinen Wohngebiet zulässig sind, ist es ein Innenbereich mit dem Charakter eines allgemeinen Wohngebietes.

: Um den Charakter eines Mischgebietes zu erhalten, müssen annähernd 50% der umgebenden Bebauung Gewerbebetriebe sein.

: Das für ein Gebiet kein Bebauungsplan vorliegt, ist im übrigen nichts ungewöhnliches.





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