Re: Bauen im Aussenbereich


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Abgeschickt von Nils Jagnow am 04 August, 2005 um 13:42:30

Antwort auf: Bauen im Aussenbereich von Gooser am 04 August, 2005 um 12:41:13:

Hallo,

darf ich fragen, in welcher Stadt / welchem Bundesland Sie bauen? Mir ist es unverständlich, wie Sie eine Baugenehmigung für ein Wohngebäude im Außenbereich und Landschaftsschutzgebiet erhalten haben, es sei denn, Sie sind Landwirt...

Naja, das ist dann wohl Interpretationsspielraum der Gemeinde. Zu den Auflagen kann ich Ihnen nichts sagen, aber da Sie ja schon eine Genehmigung erhalten haben für ein Vorhaben, dass an der Stelle eigentlich nicht vorgesehen ist, würde ich an Ihrer Stelle mich freuen und mich nicht gegen diese Auflagen beschweren.



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