Einbau einer Gaupe im ausgebauten Spitzboden


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Abgeschickt von Marion am 04 August, 2005 um 14:53:38

Habe ein Mehrfamilienhaus in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Höhe des ausgebauten Spitzbodens ( schon seit 40 Jahren als Wohnung genutzt) liegt über 7m.
Es sind in dieser Wohnung schon 2 Gaupen ausgebaut und wir wollten nach Auszug des letzten Mieters noch eine Gaupe zur Hofseite ausbauen. Haben Architekten beauftragt - der hat Baugenehmigung beantragt.
Bauamt will genehmigen unter Brandschutzauflagen wie : - 2. Fluchtweg 2. Feuerschutztüren im Keller und zum Spitzboden 3. Erweiterung des Schornsteinfegerausstiegs im Treppenbereich- der gerade saniert worden ist -des Spitzbodens 4. Einbau von F90 Decken in der darunterliegenden 120qm großen Wohnung 5. vollständige auslegung des Fußbodens mit F30 usw.
Ist für den Einbau der Gaupe überhaupt eine Baugenehmigung erforderlich und wenn - fällt es nicht unter Bestandsschutz und sind somit die Auflagen im Brandschutz überhaupt unnötig.
Die Auflagen des Brandschutzes übersteigen das 3fache der eigentlichen Baukosten. Bitte dringend um Hilfe!




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