Abgeschickt von Christian von Stackelberg am 04 August, 2005 um 16:01:06
Nach BauNVO1977 ist bei Nichtvollgeschossen nur die Fläche der Aufenthaltsräume und der dazugehörenden Treppenräumen incl deren Aussenwände zur Geschossfläche mitzurechnen.
Wie wird der Begriff "Treppenraum" bei offener Treppe und großzügigem Flur (Diele) im Dachgeschoss definiert?