Re: Einbau einer Gaupe im ausgebauten Spitzboden


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 04 August, 2005 um 17:56:29

Antwort auf: Einbau einer Gaupe im ausgebauten Spitzboden von Marion am 04 August, 2005 um 14:53:38:

zunächst ist ein Dachgaube allgemein genehmigungspflichtig. Die Auflagen entstehen durch den Antrag der Gaube, weil mit dem Antrag alle aktuellen Anforderungen an das Gebäude erfüllt werden müssen und die umfassen eben die von Ihnen genannten Punkte. Der Bestandschutz kann nur Dinge betreffen, die nicht geändert werden - denn dann ist es ja kein Bestand mehr. Ob jetzt ausgerechnet alle Auflagen für die Erweiterung um eine Gaube auch tatsächlich Sinn machen ist weitem Maße Verhandlungssache. Evtl. kann der Feuerwehr ja dargelegt werden, dass es keine wesentliche Änderung zur bestehenden Situation darstellt.

: Habe ein Mehrfamilienhaus in Mecklenburg-Vorpommern.
: Die Höhe des ausgebauten Spitzbodens ( schon seit 40 Jahren als Wohnung genutzt) liegt über 7m.
: Es sind in dieser Wohnung schon 2 Gaupen ausgebaut und wir wollten nach Auszug des letzten Mieters noch eine Gaupe zur Hofseite ausbauen. Haben Architekten beauftragt - der hat Baugenehmigung beantragt.
: Bauamt will genehmigen unter Brandschutzauflagen wie : - 2. Fluchtweg 2. Feuerschutztüren im Keller und zum Spitzboden 3. Erweiterung des Schornsteinfegerausstiegs im Treppenbereich- der gerade saniert worden ist -des Spitzbodens 4. Einbau von F90 Decken in der darunterliegenden 120qm großen Wohnung 5. vollständige auslegung des Fußbodens mit F30 usw.
: Ist für den Einbau der Gaupe überhaupt eine Baugenehmigung erforderlich und wenn - fällt es nicht unter Bestandsschutz und sind somit die Auflagen im Brandschutz überhaupt unnötig.
: Die Auflagen des Brandschutzes übersteigen das 3fache der eigentlichen Baukosten. Bitte dringend um Hilfe!





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