Re: Bauen im Aussenbereich


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Gooser am 05 August, 2005 um 11:30:01:

Antwort auf: Re: Bauen im Aussenbereich von Klaus am 05 August, 2005 um 10:49:35:

: Hallo,
: ich kann mich dem Rat von Nils Jagow nur anschließen. Wenn man beim § 35 des BauGB nachliest, unter welch strengen Bedingungen ein Bauen im Außenbereich überhaupt möglich ist und Sie auch noch das Glück haben, Ihr Bauvorhaben im Landschaftsschutzgebiet bauen zu dürfen, würde ich mich auf keinerlei Diskussionen mit der genehmigenden behörde einlassen.

Für dass ich im Landschaftschutzgebiet baue, lege ich ja eine Ausgleichsfläch von 6,5m breite und 70m länge an zwei Seite des Gründstückes an.
Mir geht es ausserdem Hauptsächlich um die Holzverschalung die man durch die Hecke sowie so nicht sehen kann. Ich baue in Bayern.
Die frage ob die Holzverschalung rechtswiedrig ist stelle ich mir nur, weil ich gehört habe dass dies meine bauliche freiheit einschränkt, und dadurch nicht zulässig wäre.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]