Re: Geschossfläche


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 05 August, 2005 um 14:09:43

Antwort auf: Re: Geschossfläche von Christian von Stackelberg am 05 August, 2005 um 10:54:21:

eigentlich schon ... bei alten B-Plänen besteht üblicherweise Verhandlungsspielraum in der Auslegung mit den Behörden, da die vorhandene Bebauung i.d.R. nicht konsequent den ursprünglichen Zielsetzungen entspricht. U. U. findet sich auch in der Umgebung noch gebaute Realität mit Potential für die Ableitung von Abweichungen der B-Plan-Festlegungen ...

: Der B-Plan ist von 1968, also muss ich die alte BauNVO heranziehen - oder nicht?


:
: : Üblicherweise sind mit dem Treppenraum die "notwendigen Treppenräume" nach jeweiliger BauO gemeint. Im Falle des einzigen Zugangs zu dem Geschoß über diese Treppe wird auch ein großzügiger Flur zum notwendigen Treppenraum und ist somit in seinen Außenmaßen zur GFZ hinzuzurechnen. Ich Frage mich allerdings wieso die BauNVO von 1977 herangezogen wird, da diese Problematik in der BauNVO 1990 nicht mehr auftritt

: :
: : : Nach BauNVO1977 ist bei Nichtvollgeschossen nur die Fläche der Aufenthaltsräume und der dazugehörenden Treppenräumen incl deren Aussenwände zur Geschossfläche mitzurechnen.
: : : Wie wird der Begriff "Treppenraum" bei offener Treppe und großzügigem Flur (Diele) im Dachgeschoss definiert?





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