Re: Anbau an DHH


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 06 August, 2005 um 23:29:21

Antwort auf: Anbau an DHH von Mario am 05 August, 2005 um 08:25:53:

Bei unrechtmäßigen Bauten kann eine nachträgliche Baugenehmigung gefordert werden wenn das Gebäude grundsätzlich genehmigungsfähig wäre.
Wenn keine grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit muß geprüft werden, ob Möglichkeiten zur Befreiung von den Punkten vorliegen, in denen die Genehmigungsfähigkeit nicht vorliegt. (Zustimmungen von Nachbarn sind da i.d.R. unerlässlich)
Wenn beides nicht funktioniert erfolgt schlimmstenfalls eine Abrißverfügung.

: Hallo,
: wer kann mir mögliche Folgen/Strafen aufzeigen, wenn ich meinen mit 6 Meter Baukörpertiefe genehmigten Anbau statt 6, mit 7 Metern erstelle. Es gibt einen ca. 1980 verabschiedeten Bebauungsplan mit 14 Meter Baukörpertiefe. Unser Haus ist 8 Meter tief. Es handelt sich um eine DHH. Bei der Nachbarhälfte wurde ca. 1970 eine gleicher, flacher Anbau mit ca. 11 Meter Anbautiefe (gesamt 19 Meter) gesetzt. Was kann mir nach Fertigstellung passieren? Droht mir ein Abriß oder eine Geldstrafe? Land NRW. Vielen Dank für Ihre Hilfe/Tips





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