Re: Dachliegefenster


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 06 August, 2005 um 23:34:50

Antwort auf: Dachliegefenster von Maria Wesch am 06 August, 2005 um 15:53:27:

Ich gehe davon aus, dass Sie ein "Dachflächenfenster", also z. B. Veluxfenster, meinen. Hier gibt es keine speziellen baurecthlichen Anforderungen an den Abstand zur Nachbargrenze sofern keine Gründe des Brandschutz dagegen sprechen. Das ist üblicherweise bei ein- und zweigeschossigen Einfamilienhäusern nicht der Fall.

: Dachliegefenster,Grenzabstand zum Nachbarn bei einer Doppelhausbebauung

: Sehr geehrte Damen und Herren,
: da wir beabsichtigen, ein Dachliegefenster in das Dach unserer Doppelhaushälfte einzubauen, stellt sich uns die Frage, ob wir zu unserem angrenzenden Nachbarn einen Mindesabstand beim Einbau eines Dachliegefensters einhalten müssen. Die Doppelhäuser sind giebelseitig zusammengebaut.
: Für jede Information bedanke ich mich im voraus.





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