Abgeschickt von Rudi Kemmler am 07 August, 2005 um 16:40:28
Hallo,
ich bewohne in einem 6-Familienhaus (Eigentumswohnungen)eine Wohnung im 1.OG.
Meine Frage, inwieweit darf der Eigentümer der Erdgeschoßwohnung, die Gartenbepflanzung ohne Abstimmung mit den anderen Eigentümern vornehmen ?
Meine Bedenken, was mache ich, wenn er einen Baum pflanzt, der bei entsprechendem Wachstum mit der Aussicht von meinem Balkon versperrt?
Danke!