Sondernutzungsrecht Garten


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Abgeschickt von Rudi Kemmler am 07 August, 2005 um 16:40:28

Hallo,

ich bewohne in einem 6-Familienhaus (Eigentumswohnungen)eine Wohnung im 1.OG.

Meine Frage, inwieweit darf der Eigentümer der Erdgeschoßwohnung, die Gartenbepflanzung ohne Abstimmung mit den anderen Eigentümern vornehmen ?

Meine Bedenken, was mache ich, wenn er einen Baum pflanzt, der bei entsprechendem Wachstum mit der Aussicht von meinem Balkon versperrt?

Danke!




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