Wer zahlt Drempel?


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Abgeschickt von Düsentrieb am 07 August, 2005 um 23:44:04:

Hallo,

das Standardhaus einer Baufirma wurde nach Wünschen der Bauherren verändert und darüber ein Werkvertrag mit einem Pauschalpreis als Festpreis geschlossen. In diesem Vertrag steht, dass das Haus auf der Basis des Standardhauses mit den entsprechenden Änderungen geplant und gebaut wird. Aufgeführt ist das Haus u.a. ohne Kniestock, mit der entsprechenden Dachneigung und exakten Fenstergröße laut Grundriss. Während der Vorbesprechungen und Preisverhandlungen zum Werkvertrag wurde von den Bauherren mehrmals gefragt, ob die angegebenen Fenstergrößen im Dachgeschoss, zu denen wegen einer nochmaligen Größenänderung auch noch ein zweites, separates Angebot gemacht wurde, zu realisieren seien. Dies wurde stets bejaht.

Nach Unterzeichnung des Werkvertrages bemerkt die Firma nun doch beim Zeichnen der Pläne für den Bauantrag, dass die Fensterhöhe im Haus ohne Kniestock nicht erreicht werden kann und verlangt die Beauftragung der Kniestockerrichtung gegen Mehrpreis.

Die Bauherren sind dazu nur teilweise bereit und boten Kostenbeteiligung an, da sie bislang keine Probleme mit der Firma hatten. Zur Zahlung des geforderten vollen Preises sind sie aber nicht bereit, da sie der Auffassung sind, dass erstens ein Festpreisvertrag geschlossen wurde und die Firma das Risiko für Wagnis und Gewinn trägt und zweitens das Problem schon vor Vertragsabschluss von den Fachleuten hätte erkannt werden können oder müssen.
Der Clou ist, dass die Baufirma noch eine Behinderungsanzeige verschickte, weil sie ohne Beauftragung des Kniestocks( zu dem verlangten Preis) die Planung nicht fertig stellen und sich der Baubeginn verzögern könne.

Hat jemand Ähnliches erlebt? Wie sollten sich hierbei die Bauherren am besten verhalten?

Viele Grüße

Düsentrieb



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