Re: Maximaler Drempel/Kniestock bzw. Dachneigung für EFH in Schleswig-Holstein?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 09 August, 2005 um 08:55:24

Antwort auf: Maximaler Drempel/Kniestock bzw. Dachneigung für EFH in Schleswig-Holstein? von Thomas am 08 August, 2005 um 22:53:35:

Die Grenzabstände werden in der jeweiligen Landesbauordnung definiert. Die Bauordnung von Schleswig-Holstein legt in §6 fest:
"(4) Die Tiefe der Abstandfläche bemisst sich nach der Wandhöhe; sie wird senkrecht zur Wand gemessen. Als Wandhöhe gilt das Maß von der festgelegten Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand. Zur Wandhöhe werden jeweils hinzugerechnet

1. zu einem Viertel die Höhe von

Dächern und Dachteilen, die von Dachflächen mit einer Neigung von mehr als 45° begrenzt werden,

Dächern mit Dachgauben oder Dachaufbauten, deren Gesamtbreite je Dachfläche mehr als die Hälfte der Gebäudewand beträgt,

Giebelflächen, die von Dachflächen mit einer Neigung von mehr als 45° begrenzt werden und die Neigung beider Dachflächen nicht mehr als 70° beträgt, [...]"

Die Grenzabstände sind also in Abhängigkeit der Dachneigung unterschiedlich zu berechnen. Weiterhin muß geprüft werden, ob baurechtlich eine eingeschossige oder zweigeschossige Bebauung zulässig ist. Eine 1 1/2 geschossige Bauweise existiert nur umgangssprachlich für eingeschossige Häuser mit ausgebautem Dachgeschoss. Baurechtlich gibt es keine halben Geschosse sondern nur Vollgeschosse oder eben nicht Vollgeschosse. Wenn der Drempel zu hoch wird, wird aus dem Dachgeschoss irgendwann ein Vollgeschoss.

Alle Werte, Grenzabstand, Drempelhöhe und Dachneigung, müssen am konkreten Vorhaben und auf das Grundstück hin überprüft werden. Die genauesten Informationen zu Ihrem konkreten Vorhaben erhalten Sie durch Rücksprache bei einem Architekten oder der genehmigenden Baubehörde.

: Guten Abend,

: wir sind zur Zeit in der Planung eines EFH (1 1/2 geschossig) und möchten durch einen möglichst hohen Drempel/Kniestock und eine starke Dachneigung den nutzbaren Raum im OG und DG erhöhen.

: Gibt es dafür in Schleswig-Holstein Maximalwerte, die nicht überschritten werden dürfen?

: Bei Viebrock haben wir bereits Häuser mit einem Kniestock von 1,22m und einem Dachwinkel von 48°gesehen.

: Hinzu kommt, dass das Haus auf beiden Seiten gerade mal den in S.-H. geforderten Mindestabstand von 3 Metern einhält.

: Vielen Dank im Voraus für die hilfreichen Antworten.





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