Abgeschickt von Caspar David Hermanns am 09 August, 2005 um 12:32:39
Antwort auf: Bauzeitenplan von Harald Schaffel am 08 August, 2005 um 20:00:35:
Guten Tag,
selbstverständlich muss der Werkunternehmer den Bauzeitenplan - wie auch alle anderen Pläne - dem Auftraggeber vorlegen. Dies ist eine vertragliche Nebenpflicht, die zwar nicht selbständig einklagbar ist, deren Nichterfüllung jedoch Schadensersatzansprüche begründen kann.
Freundliche Grüße
Dr. Caspar David Hermanns
: Muß ein GU den einzelnen Bauherren einen Bauzeitenplan aushändigen?