Re: Bauzeitenplan


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Abgeschickt von Caspar David Hermanns am 09 August, 2005 um 12:32:39

Antwort auf: Bauzeitenplan von Harald Schaffel am 08 August, 2005 um 20:00:35:

Guten Tag,

selbstverständlich muss der Werkunternehmer den Bauzeitenplan - wie auch alle anderen Pläne - dem Auftraggeber vorlegen. Dies ist eine vertragliche Nebenpflicht, die zwar nicht selbständig einklagbar ist, deren Nichterfüllung jedoch Schadensersatzansprüche begründen kann.

Freundliche Grüße

Dr. Caspar David Hermanns


: Muß ein GU den einzelnen Bauherren einen Bauzeitenplan aushändigen?





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