Re: Bauzeitenplan


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 09 August, 2005 um 12:41:26

Antwort auf: Re: Bauzeitenplan von Caspar David Hermanns am 09 August, 2005 um 12:32:39:

aushändigen o.k., Was passiert, wenn Einzelfristen nicht eingehalten sind, der Gesamtfertigstellungstermin aber passt? Können Ansprüche aus einer solchen Situation abgeleitet werden?

: Guten Tag,

: selbstverständlich muss der Werkunternehmer den Bauzeitenplan - wie auch alle anderen Pläne - dem Auftraggeber vorlegen. Dies ist eine vertragliche Nebenpflicht, die zwar nicht selbständig einklagbar ist, deren Nichterfüllung jedoch Schadensersatzansprüche begründen kann.

: Freundliche Grüße

: Dr. Caspar David Hermanns

:
: : Muß ein GU den einzelnen Bauherren einen Bauzeitenplan aushändigen?




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