Abgeschickt von Dirk Baumeister am 09 August, 2005 um 12:41:26
Antwort auf: Re: Bauzeitenplan von Caspar David Hermanns am 09 August, 2005 um 12:32:39:
aushändigen o.k., Was passiert, wenn Einzelfristen nicht eingehalten sind, der Gesamtfertigstellungstermin aber passt? Können Ansprüche aus einer solchen Situation abgeleitet werden?
: Guten Tag,
: selbstverständlich muss der Werkunternehmer den Bauzeitenplan - wie auch alle anderen Pläne - dem Auftraggeber vorlegen. Dies ist eine vertragliche Nebenpflicht, die zwar nicht selbständig einklagbar ist, deren Nichterfüllung jedoch Schadensersatzansprüche begründen kann.
: Freundliche Grüße
: Dr. Caspar David Hermanns
:
: : Muß ein GU den einzelnen Bauherren einen Bauzeitenplan aushändigen?