Abgeschickt von Häring am 09 August, 2005 um 13:59:17
Gute Tag,
wer ist in Niedersachsen zuständig für welchen Zaun in einer Reihenhaussiedlung, rechte oder linke Seite. Ich habe im Nachbarschaftsrecht keinen Hinweis gefunden. wer ist zuständig für die Mauer zwischen zwei Terassen sich angrenzender Reihenhäuser. Wie darf die Wand genutzt werden, auch wenn sie nicht in meinen Zuständigkeitsbereich liegt (Anbringen von Rankgittern diesseits meiner Terasse, darf man in die wand bohren ect.)
Danke