Durchfahrtsrecht?


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Abgeschickt von laszlo am 09 August, 2005 um 19:44:18

Guten Tag
Meine Frage ist inwieweit ein bestehendes Durchfahrtsrecht einer Partei durch das Anbringen eines unverschlossenen, fast immer offenen Tores beeinträchtigt ist.
Zur Erläuterung: Ich habe in unserer Einfahrt ein Tor angebracht welches alleinig dem Zweck dient ein Weglaufen unseres Kindes zu verhindern und dies nur in der Zeit in der meine Frau mit dem Kind sich in dieser Einfahrt aufhält.Dieses Tor ist nicht abzuschliessen und ist grob geschätzt zu 99,8% der Zeit offen. Die breite der Einfahrt ist durch das Tor nicht eingeengt.Eine Situation in der das Tor verschlossen ist und vom Inhaber des Durchgangsrecht selbst zu öffnen wäre (was im Übrigen leicht möglich wäre.)ist extrem unwahrscheinlich.
Inwieweit ist jetzt rechtlich die "ständige ungehinderte Durchfahrtsermöglichung höher zu bewerten als die Sicherheit unseres Kindes?
Danke für eventuelle Antworten.
Laszlo



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