Umfang Prüfpflicht für Vorgewerk


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Abgeschickt von Malers am 10 August, 2005 um 10:39:09

In welchem Umfang sind wir als Firma für ein Vorgewerk prüfpflichtig?

Im konkreten Fall haben wir Malerarbeiten auf einer abgehängten Decke ausgeführt. Die Decke erschien optisch in Ordnung und war auch als Untergrund für unsere Arbeiten geeignet.

Jetzt - Monate nach der mangelfreien Abnahme - ist dem Bauherrn anläßlich einer Feier, bei der Strahler auf dem Boden aufgestellt worden sind, aufgefallen das die Decke Unebenheiten aufweist. Wir erhielten daraufhin eine Mängelanzeige, die uns Vernachlässigung unserer Prüfpflicht vorwirft. In unserem Auftrag waren keine erhöhten Ebenheitstoleranzen (Streiflicht) vereinbart und im übrigen durch einfache Malerarbeiten auch nicht realisierbar. Auch der Vertrag des Trockenbauers und damit die an ihn gestellen Anforderungen waren uns nicht bekannt. Der Bauherr will nun von uns, dass wir die vom Trockenbauer nochmals neu erstellte Decke kostenfrei nocheinmal streichen, da wir wie schon gesagt nach seiner Meinung unsere Prüfpflicht verletzt haben.

Er hat bisher aber noch keine Stellung dazu genommen, ob die Unebenheiten so groß sind, das schon die normalen Ebenheitstoleranzen nach DIN 18202 nicht eingehalten sind oder ob es um erhöhte Anforderungen geht.

Wir haben die Mängelanzeige zurückgewiesen, der Bauherr besteht nun auf Ersatzvornahme.

Wie seht Ihr diesen konkreten Fall?




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