Re: Vorgabe der Dachfarbe zulaessig ?


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Abgeschickt von Caspar David Hermanns am 10 August, 2005 um 14:34:12

Antwort auf: Vorgabe der Dachfarbe zulaessig ? von Karsten am 09 August, 2005 um 12:36:51:

Guten Tag,

gestalterische Festsetzungen bedürfen für ihre Wirksamkeit eines Gestaltungskonzepts, sollen sie nicht von vornherein unwirksam sein. Dies bedeutet, dass aus der Satzung und den ihr zu Grunde liegenden Materialien heraus erkennbar sein muss, weshalb gerade die in der Satzung getroffenen Festsetzungen erforderlich sind.
Ob dies der Fall ist, ist eine Frage des Einzelfalles und kann nicht generalisierend beantwortet werden. Je nach Topographie kann man möglicherweise auch eine Befreiung erlangen, das dürfte aber schwierig sein.

Freundliche Grüße

Caspar David Hermanns


: Hallo Forum,

: wir haben in unserem Bebaungsplan eine Einschraenkung fuer die Farbe des Daches ("...rote, braune oder graue Farbtoene..."), haetten jedoch gerne dunkelblau.
: Nun kam bei einer Baufirma das Geruecht hoch, dass es dazu wohl bereits ein Gerichtsurteil gaebe, dass die Beschraenkung der Dachfarbe ein Eingriff in die Privatsphaere waere un deshalb im Bebaungsplan unzulaessig waere.
: Weiss jemand dazu etwas konkretes ?
: Wie stehen die Chancen, mit einer Ausnahmegenehmigung derartiges zu erreichen (es gibt etwa 100m entfernt ein Haus, dass genau unsere gewuenschte Dachfarbe hat, allerdings gehoert dieses Haus einem anderen Bebauungsplan an) ?

: Danke fuer die Antworten !





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