Grenzbebauung / Überbau Bayern


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Abgeschickt von Helmut K. am 10 August, 2005 um 14:38:08

Sehr geehrte Forumsteilnehmer,

mein Nachbar hat auf der Grenze eine neue Garage errichtet. Vor der Bebauung habe
ich zusammen mit dem Nachbarn den Grenzverlauf anhand Abständen zu bereits bestehenden
Gebäuden (Abstände haben wir uns im Voraus vom Vermessungsamt mitteilen lassen) bestimmt.
Nach der Baufertigstellung zeigte sich, daß diese Abstände nicht mehr eingehalten waren und
die Garage ca. 10cm auf mein Grundstück überbaut wurde. Ich habe diesen Missstand sofort
meinem Nachbarn mitgeteilt. Mein Nachbar streitet dies ab und meint, ich solle einen
amtlichen Beweis des Überbaus erbringen. Diesen Nachweis kann ich aber nur nach Hinzuziehen
des Vermessungsamtes, was mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist, erbringen.
Gibt es hier noch eine andere Vorgehensweise um diesen Beweis zu erbringen ?
Muss nicht der Nachbar als Verursacher den Beweis erbringen, dass er richtig gebaut hat (leider finde
ich hierzu keine Pflicht im bay. Baugesetz) ?

Helmut



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