Re: Schadensersatz: Bauträger verkauft unterschiedliche Doppelhaustypen und erhält keine Baugenehmigung.


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Caspar David Hermanns am 01 April, 2005 um 20:06:55

Antwort auf: Schadensersatz: Bauträger verkauft unterschiedliche Doppelhaustypen und erhält keine Baugenehmigung. von Annette am 30 Maerz, 2005 um 18:32:09:

Guten Tag,

zunächst kann es Ihnen egal sein, was mit den anderen Häusern ist.

Ob die Versagung einer Baugenehmigung wegen der Fenstergröße möglich ist, wage ich zu bezweifeln, denn dies ist eine Frage der Baugestaltung, weshalb für eine solche Versagung im Regelfall Baugestaltungs-Satzungen erforderllich sind, die genau das Problem regeln - die Existenz einer solchen sich auf die Fenster beziehenden Baugestaltungssatzung ist eher unwahrscheinlich. Möglicherweise stehen ganz andere Gründe im Hintergrund.

Wird die Baugnehmigung nicht erteilt oder aber die Fenster nicht wie geschuldet gebaut, ist dies ein zum Rücktritt berechtigender Mangel. Hierbei ist aber die Einhaltung eines bestimmten, den hiesigen Rahmen sprengenden Prozederes erforderlich. Sie können bei einem Rücktritt zusätzlich oder aber ohne Rücktritt auch nur Schadensersatz fordern. Vor einem Rücktritt sollte man sich aber unbedingt beraten lassen, wohl kein Forum kann eine solche Beratung leisten.

Freundliche Grüße

Dr. Caspar David Hermanns

: Wir haben im vergangenen Jahr bei einem Bauträger eine Doppelhaushälfte erworben. Wir waren die ersten Käufer von insgesamt 10 (im wesentlichen baugleichen) Häuser. Wir haben jetzt zufällig erfahren, daß der Bauträger an die anderen Käufer (derzeit sind 6 Häuser verkauft) ein anderer Haustyp (deutlich kleinere Fensterfläche zur Südseite) verkauft hat. Mit dieser Planungsänderung sind wir natürlich nicht einverstanden.

: Das Bauamt hat jetzt natürlich Probleme, unser Haus aus optischen Gründen zu genehmigen, da es von den anderen Häusern abweicht.

: Andrerseits haben wir auch einen gültigen Kaufvertrag, in dem die Pläne enthalten sind und möchten, daß dieser auch eingehalten wird.

: Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ? Habt Ihr eine Idee, wie man diese Situation lösen kann ? Wer zahlt die entstandenen Kosten bei Auflösung des Kaufvertrages (falls dies überhaupt möglich ist, vielleicht sind kleine Fenster kein elementarer Mangel) ?

: Annette





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]