Re: Gartenhaus; Abstand zur Hauswand


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 10 August, 2005 um 18:01:09

Antwort auf: Re: Gartenhaus; Abstand zur Hauswand von helmut am 09 August, 2005 um 18:32:19:

Wie bereits geschrieben, baurechtlich ist ein solcher Abstand nachvollziehbar. Ob sich aus den besonderen Umständen etwas anderes ergibt ist nur mit Kenntnis einer speziellen Situation feststellbar.

: : Mir wurde gesagt, der Abstand muss rechtlich
: eingehalten werden. Das sehe ich nicht so, abgesehen vom pragmatischen Ansatz und der Feuchtigkeit. Aber das Haus ist verklinkert und
: auch bei 20cm Abstand und regelmäßiger Reinigung sehe ich kein Problem. Mir geht es momentan nur darum, ob es eine rechtliche Grundlage für die Behaubtung gibt.

: : Wozu soll der Abstand gut sein? Baurechtlich sehe ich keinen Grund für Abstände vom bestehenden Haus, vorausgesetzt es sprechen keine Brandschutzgründe für Abstände. Dann wären allerdings 50 cm deutlich zu wenig.

: : Ein Abstand von 50 cm macht aus rein praktischen Gründen Sinn, da ein Durchgang dieser Größe noch zu reinigen und zu durchgehen ist. Bei 20 cm oder weniger wird sich im Laufe der Zeit dort Laub usw. ansammeln, das wiederum hält Feuchtigkeit gebunden und die kann bei bestimmten Wandaufbauten zu Feuchtigkeit in der Aussenwand führen.

: : : Hallo,
: : : ich bin Eigentümer einer EG Wohnumg in einem 3-Familienhaus in NRW. Jetzt möchte ich in einer
: : : Ecke ein Gartenhaus (ca. 2m*1,6m) aufstellen und den
: : : Untergund (Rechteckpflaster) durch eine Fachfirma verlegen lassen. Ein Miteigentümer gab mir bereits den Hinweis, dass ich mind. 50cm. zur Hauswand einhalten muss. Stimmt das?





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