wandhöhe an grenze wie messen?


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Abgeschickt von martin am 11 August, 2005 um 08:32:13:

hallo!

es geht hier um die bebauung einer baulücke in bayern. baugebiet vor ca. 20 j erschlossenen. die geländeoberkante des grundstückes liegt ca. 60 cm tiefer als die best. strasse und ca. 80 cm tiefer als die umliegenden nachbargrundstücke (alle bebaut) - liegt wie eine wanne zwischen strasse und nachbargrundstücken. nun soll eine efh mit "grenzgarage" in der baulücke errichtet werden. laut baybo sind grenzgaragen zulässig wenn u.a. an der grenze eine wandhöhe von 3m im mittel nicht überschritten wird. die wandhöhe wird von der natürlichen oder der festgesetzten geländeoberfläche gemessen. vom zuständigen bauamt wird nun behauptet, dass diese 3 m von der natürlichen gok des grundstückes gemessen werden muss und nicht von der best. gok des betroffenen nachbargrundstückes. dies hätte zur folge, dass der garagenboden ca. 30 cm tiefer liegen müsste als die strasse. kann das wirklich so gewollte sein? wäre das grundstück vor jahren auf strassenniveau angefüllt worden (wie andere auch) gäbe es angeblich überhaupt keinen grund zur diskussion - dieses versäumniss kann doch heute nicht zu einem solchen nachteil führen. m.e. ist durch die best. strassen-ok und die höhern nachbargrundstücke eine gok festgelegt und somit nicht die "natürliche" maßgebend!
danke schon im voraus für eure antworten

grüsse
martin



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