Re: Vorgeschriebene Mindeshöhe bei Wohnräumen?


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Abgeschickt von Nils Jagnow am 11 August, 2005 um 10:50:33

Antwort auf: Re: Vorgeschriebene Mindeshöhe bei Wohnräumen? von Cintia am 11 August, 2005 um 10:09:07:

Hallo,

im § 34 BauO BW steht folgendes:

§ 34 Aufenthaltsräume
(1) Aufenthaltsräume müssen eine für ihre Nutzung ausreichende Grundfläche haben. Die lichte Höhe muß mindestens betragen:
1. 2,2 m über mindestens der Hälfte ihrer Grundfläche, wenn die Aufenthaltsräume
ganz oder überwiegend im Dachraum liegen; dabei bleiben Raumteile mit einer
lichten Höhe bis 1,5 m außer Betracht,
2. 2,3 m in allen anderen Fällen.

Also, 2,30 müssen schon sein!
Den § 34 der BauO BW finden Sie unter: http://www.baurecht.de/landesbauordnungBaden-Wuerttemberg.html#Aufenthaltsraeume



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