Abgeschickt von Tina am 11 August, 2005 um 11:25:52:
wir haben vom Landratsamt mit Datum 29.7.05 den Bescheid erhalten, dass unser Bauvorhaben genehmigt wurde. Es handelt sich um ein Wohnhaus mit 2 Wohneinheiten (für die Eigentümer). Mit Datum 4.8.05 erhielten wir einen Nachtragsbescheid, in dem erklärt wird, dass das bestehende Wohnhaus (wird vom Vater der Eigentürmer bewohnt) binnen 8 Wochen nach Fertigstellg. d. neues Wohnhauses beseitigt werden muss. Der Vater der Eigentümer hat Niessbrauch. Als Zwangsgeld werden Euro 2.000,-- angedroht. Ist der Nachtragsbescheid zulässig? Wird in der Regel der Abriss verlangt und überprüft? Ist es sinnvoll Einspruch einzulegen? Das Grundstück liegt in Bayern.