Abgeschickt von Rainer am 11 August, 2005 um 19:08:14
Hallo,
ich möchte gern meine Terrasse überdachen (3,50x6,50 - kein Wintergarten).
1. Aussage Bauamt: bis 40 Kubik ohne Bauantrag in Nds i.O.
2. Aussage Bauamt: grundsätzlich wird Baugenehmingung in Nds. benötigt, da es sich um einen Aufenthaltsraum handelt
Weiß jemand näheres über die Definition eines Aufenthaltsraumes?