Abgeschickt von Dirk Baumeister am 12 August, 2005 um 08:17:14
Antwort auf: Definition Aufenthaltsraum wg. Überdachung von Rainer am 11 August, 2005 um 19:08:14:
Der Begriff Aufenthaltsräume ist in der jeweiligen Landesbauordnung definiert: NBauO § 43
: Hallo,
: ich möchte gern meine Terrasse überdachen (3,50x6,50 - kein Wintergarten).
: 1. Aussage Bauamt: bis 40 Kubik ohne Bauantrag in Nds i.O.
: 2. Aussage Bauamt: grundsätzlich wird Baugenehmingung in Nds. benötigt, da es sich um einen Aufenthaltsraum handelt
: Weiß jemand näheres über die Definition eines Aufenthaltsraumes?