Re: Grenzbebauung Gartenhaus


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Abgeschickt von Julia am 12 August, 2005 um 15:31:15:

Antwort auf: Grenzbebauung Gartenhaus von Marita Klütsch am 09 Juli, 2005 um 21:45:06:

Hallo Marita,
wir haben eine ähnliche Situation - und bei unseren Voreigentümer gab es bezüglich einem an der Grenze stehendem Gartenhauses schon mal Ärger.
Der Abschnitt 11 des §6 der LBO (Landesbauordnung) für Schleswig-Holst läßt hier jedoch einen Ermessenspielraum - "ohne eigene Abstandflächen gestattet werden, wenn von ihnen eine wesentliche Beeinträchtigung gegenüberliegender Räume nicht ausgeht"
Kann also sein dass wenn sich der Nachbar querstellt es eine gerichtliche Auseinandersetzung geben kann oder man um des Friedens willen eine andere Positionierung des Häuschens in Betracht ziehen sollte.
Gruß Julia



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