§ 35 BauGB Duldungsbescheid


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Abgeschickt von Uwe Heinicke am 14 August, 2005 um 13:20:24

Halli - Hallo,
habe ein kleines Häuschen gekauft. Dieses Haus besitzt keine Baugenehmigung da es vor rund 35 Jahren, lt. Duldungsbescheid der nachträglich in 2000 erteilt wurde, im Aussenbereich gebaut wurde.
Darf ich innerhalb des Hauses ein Badezimmer von 3,5 qm mit einem Heinzungsraum (lt. Bauzeichung als Vorraum deklariert) von 5,5 qm tauschen? Bedes, Bad und Heizung, ist sanierungsbedürftig und wird erneuert. Beim Vorraum würde die Aussenwand mit einem Fenster versehen, jetzt zur Zeit ist es mit zwei Holztüren ausgestattet.
Gibt es sonst noch irgendwelche hilfreiche Infos die man genrell bei einem "Duldungsbescheid" beachten sollte? Haus steht in NRW.
Bin für alle Tipps dankbar. Gruß Uwe Heinicke



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