Abgeschickt von Dirk Baumeister am 15 August, 2005 um 08:32:55
Antwort auf: Bauliche Anforderungen an Vermietung Kellerraum als Einliegerwohnung von Sven am 14 August, 2005 um 14:31:05:
Wesentliche Punkte finden sich in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Insbesondere Belichtung wird zu prüfen sein (Befensterung, Abgrabung vor dem Fenster o. ä., Mindestraumhöhe > 2,30 bzw. 2,40 m). Ein typischer, reiner Kellerraum (Weitestgehend unter der Erde, lichtschachtgroße Fenster usw.) wird sich niemals als Wohnung umnutzen lassen.
: Hallo,
: kann mir jemand sagen, welche baurechtlichen/baulichen Vorschriften bzgl. der Vermietung eines Kellerraumes als Einliegerwohnung gelten bzw. wo ich nachlesen kann? Insbesondere interessieren mich Aspekte wie: Zulässige Mindestraumhöhe, Mindestgröße Fenster und Regelungen bzgl. der Tatsache, dass die Heizungs- & Heisswasseranlage, die auch den Mieter des gesamten Hauses versorgt, in dieser Wohnung liegt - also nur nach vorheriger Absprache des Mieters des Hauses mit dem Mieter des Kellerraumes zugänglich ist. Ist sowas zulässig ? Welche Anforderungen gelten an die Abtrennung zwischen Wohnraum und dem Raum, wo die Heizungs-/Heisswasseranlage untergebracht ist?
: Vielen Dank
: Sven