Schadenersatz bei Terminüberschreitung


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Abgeschickt von Heiko Hoffmann am 15 August, 2005 um 11:54:22

Hallo,
Wenn bei einem BGB Vertrag für eine DHH eine Terminüberschreitung für den vertraglich fixierten Fertigstellungstermin auftritt, wären dann "ersparrte" Hypothekenzinsen ein auszugleichender Vorteil ? Bzw. mindern diese ersparten Zinsen die in diesem Zeitraum (ab Fertigstellungstermin) anfallende Miete und Zinsen für die Zwischenfinanzierungen?




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