Re: Wann ist ein Bauplatz voll erschlossen?


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Abgeschickt von patty am 02 April, 2005 um 16:26:49:

Antwort auf: Wann ist ein Bauplatz voll erschlossen? von Steven am 01 April, 2005 um 21:33:50:

vollerschlossen ist ein grundstück auch dann wenn wasser, abwasser, gas und strom irgendwo in oder an der straße am grundstück vorbei läuft. vollerschlossen wäre es z.b. nicht wenn eines der medien nicht zur verfügung steht, dann nennt es sich teilerschlossen. googlen sie einfach mal etwas und sie werden dies bestätigt finden. fein raus wären sie wenn sie im kaufvertrag sich die verlegung bis an die grenze hätten zusichern lassen oder wenn sie vorher beim bauamt gefragt hätten. meist ist in den notarverträgen ja gewährleistungsausschluss vereinbart, also steht man blöd da. 4000 Euro Lehrgeld ist viel, aber wenn sie dann beim Bauen kritischer sind, dann holen sie die auch wieder rein. jeder zahlt beim Bauen mal drauf.
Nebenher: das diese Maßnahmen durchgeführt wurden, heisst nicht, dass der jetztige Eigentümer diese Kosten auch bezahlt hat. Bei Verkauf des Grundstücks haftet nicht der Alteigentümer sondern der aktuelle Eigentümer. Es kommt immer wieder vor, dass z.B. Gemeinden diese Erschließungskosten erst nach Jahren abrechnen. Erkundigen Sie sich also bei der Stadt/Gemeinde, ob noch sämtliche Erschließungskosten bezahlt sind! Dort kann man Ihnen auch Auskunft geben, ob in absehbarer Zeit weitere Erschließungsmaßnahmen geplant sind (z.B. Anlage von Fuß- oder Radwegen).

: In unserem Kaufvertrag steht, der Bauplatz ist voll erschlossen!
: Nun stellt sich heraus, daß Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasanschlüsse nicht am Grundstück sondern noch in der Mitte der Straße liegen und zusätzliche Erschliessungskosten in Höhe von 4000,- Euro anfallen.
: Wer muss diese Kosten tragen?
: Gibt es Gerichtsurteile oder Gesetze die das klar regeln?





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