Treppenhaus


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Abgeschickt von Ian am 15 August, 2005 um 16:25:50

Landesrecht Niedersachsen.
Gebäude mittlerer Höhe.
max. zwei Wohneinheiten pro Geschoss jedoch mehr als vier pro Gebäude.

Frage:
Ist es erlaubt, zwei Zugänge einer Wohnung zum Treppenhaus zu haben. Einmal vom Wohnungsflur aus und zusätzlich von einem, der zu vor genannten Wohnung, Aufenthaltsraum (z.B. Schlafzimmer) direkt?
Was für Anforderungen müssen diese Türen haben.
-Keine
-RD (Rauchdicht)
-F30 (feuerhemmend)

So wie die Bauordnung interpretiere steht da nix davon, dass man nicht direkt zusätzlich aus einer Wohnung speziell Schlafzimmer in den gemeinsamen Flur der Hauses und natürlich auch in den Flur der Wohnung gehen kann bzw. darf...

Anforderungen werden meiner Einschätzung nach nur für Kellertüren, Läger, Dachböden, und notwendigen Fluren gestellt...
Sehe ich das Richtig?



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