Re: Vermessungskosten


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 15 August, 2005 um 16:32:55

Antwort auf: Vermessungskosten von Frank am 15 August, 2005 um 12:14:31:

Ich habe noch nicht verstanden, ob es um die Vermessungskosten (Teilung, Kataster) des Grundstücks oder des Gebäudes geht. Die Vermessungskosten des Gebäudes sollten bei einem Gesamtvertrag (Gebäude + Grundstück) eigentlich enthalten sein. Eigentlich sollte man sogar erwarten können, dass beides enthalten ist wenn jemand ein Gesamtpaket anbietet. Unter Umständen besteht in einer solchen Position Verhandlungsspielraum für den Gesamtpreis.


: Hallo!
: wir beabsichtigen in kürze ein häuschen zu kaufen.das grundstück auf dem es steht soll in drei teile geteilt werden.eins mit haus die anderren beiden baugrundstücke.teilungsgenemigung liegt vor.haus und grundstück werden zum festpreis verkauft.im vorvertrag steht aber nun das der käufer die vermessungskosten tragen soll. ob das so einfach geht? oder ist der verkäufer zuständig für die koreckte größe des grundstücks.





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