Grenzabstände Schwimmbad


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Abgeschickt von Wolfgang am 16 August, 2005 um 07:18:47

Der Bau eines Schwimmbades ist in Hessen (bis 100 qm)genehmigungsfrei. Müssen dennoch (für ein fest installiertes und weitgehend im Erdreich eingebautes Becken) Grenzabstände zum Nachbarn eingehalten werden? Wenn ja, wie groß müssen sie sein? Wie ist es mit Grenzabständen an der Bebauungsgrenze, d.h., wenn an der entsprechenden Grundstücksseite keine Nachbarbebauung existiert (sondern Ackerland, Wiese, städtischer wald o.ä.)?




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