Re: Eigenheimzulage: Einkunftsgrenze herabsetzen


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Abgeschickt von Manfred am 16 August, 2005 um 11:20:22

Antwort auf: Eigenheimzulage: Einkunftsgrenze herabsetzen von Karin am 15 August, 2005 um 10:43:36:

Hallo Karin,

die Berechnung des Einkommens erfolgt nur einmal, nämlich bei Beantragung. Die weiteren Jahre ist nichts zu tun außer ggf. bei Nachwuchs einen formlosen Antrag auf Einbeziehung des zusätzlichen Kindes zu stellen.

Wenn ich mich recht erinnere, haben wir den Antrag auf Eigenheimzulage gemeinsam mit der Steuererklärung abgegeben. Der Antrag muss im Jahr des Einzugs gestellt werden, sonst gibt es für das erste Jahr kein Geld.

Wie das Finanzamt die Einkommensermittlung macht, weiß ich nicht mehr genau. Ich denke aber, dass nur das zu versteuernde Einkommen berücksichtigt wird. Aber zu den technsichen Fragen kann man auch den freundlichen Finanzbeamten fragen. Die waren bei uns jederzeit sehr hilfsbereit :-)



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