Abgeschickt von Andrea am 16 August, 2005 um 11:49:30
Rheinland-Pfalz: A kauft von B ein Grundstück, welches B vor dem Verkauf mit Erde aufgeschüttet hat. C, der Nachbar, verlangt von B die Beseitigung der Aufschüttung. B. verweist auf A.
1. Frage: Wäre für die Aufschüttung eine Baugenehmigung erforderlich gewesen?
2. Frage: Auf wessen Kosten muss die Erde wieder abgetragen werden? Ist die Verantwortung hierfür mit dem Grundstückskauf von B auf A übergangen?