Re: Nutzungsänderung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Andreas Risch am 16 August, 2005 um 12:28:51

Antwort auf: Nutzungsänderung von Juliane am 11 Juni, 2005 um 21:33:57:

Nutzungsänderung
Auch die bloße Änderung der Nutzungsart - ohne bauliche Änderungen - ist baugenehmigungspflichtig. Beispiele: Ungenutzter Dachraum in Wohnraum, Wohnung in Büro, Lebensmittelladen in Gaststätte, Blumenladen in Möbelgeschäft.

Quelle: http://www.stadt-koeln.de/bol/bauen/produkte/00150/

Für Hallen mit einer Größe über 1000qm können noch andere Vorschriften gültig sein.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]