Genehmigung Garage


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Abgeschickt von Rainer Pachonik am 17 August, 2005 um 10:38:23

Ich beabsichtige eine Garage bzw. einen überdachten Carport zu bauen. Die Einfahrt von der Strasse soll über den Gehweg sein. Bei meiner Variante soll das Garagentor sich ca. 30 cm nach dem Gehweg befinden. Das zuständige Bauamt sagt mir, daß keine Garagen ohne eine Einfahrt von 5 m in Bayern genehmigt werden. Dies stehe so in der Bauordnung. (Den Platz dafür habe ich natürlich nicht)Ist dies wirklich so oder gibt es ausnahmen, dass die Garagenöffnung direkt zur Straße hin geöffnet sein darf.



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