Erschließungskosten


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Abgeschickt von Markus Schleser am 17 August, 2005 um 10:59:00

Hallo zusammen,
sind die Erschließungskosten im folgenden Fall zu zahlen? Ein Eckgrundstück (Gartenland keine Wohnbebauung möglich) ist wie folgt umschlossen:
Eine Seite grenzt direkt an eine Bahnlinie.
Eine Seite grenzt direkt an einen Nachbargarten.
Eine Seite grenzt an eine nicht befestigte Straße (mehr ein Matschweg).
Eine Seite grenzt an eine befahrene Straße. Um diese Seite geht es. Die Straße dort ist erschlossen worden und für das Eckgrundstück ist ein Bescheid über anteilig zu bezahlende Erschließungskosten ergangen.
Zwischen Straße und Eckgrundstück liegt allerdings entlang der gesamten Grundstücksbreite noch ein weiteres schmales Flurstück (ca 2-3 m breit) dass der Stadt gehört. Das Eckgrundstück liegt also gar nicht direkt an der Straße. Sind trotzdem Erschließungskosten zu bezahlen?
Ich bitte um Einschätzungen zu diesem Fall.
Vielen Dank
Markus Schleser




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