Aufschüttung Grundstück - Abmauerung


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Abgeschickt von jürgi am 17 August, 2005 um 14:39:36

Hallo,

benötige dringend Rat. Mein Nachbar hat ca. 0,5 m vor der Grenze eine 4m hohe Hecke (aus Zypressen). Diese Hecke war schon so hoch als wir das Grundstück gekauft haben und stört uns eigentlich nicht. Da unsere Grundstück etwas abschüssig ist, haben wir es jetzt durch Aufschütten begradigen lassen. Als Abmauerung wurden Trockenmauer und Steinpalisaden - in Beton gesetzt - verwendet. Die Mauer ist an der höchsten Stelle 1,5 m hoch (dort Trockenmauer), in 90 % der Fälle jedoch weniger als 0,5 m hoch (dort Plaisaden). Die Mauer verläuft auf unserem Grundstück genau vor der Grundstücksgrenze. Zum Setzen der Mauer mußten wir die Wurzeln der Nachbarzypressen kappen, die auf unserem Grundstück waren. Der Nachbar hat nun Angst, dass seine Zypressen eingehen, was der Gärtengestalter aber für Quatsch hält. Ich habe jetzt im Nachbarschaftsrecht gelesen, dass ich sowieso das Recht habe dies Wurzeln zu kappen bzw. das sogar vom nachbarn verlagen kann, allerdings wir mit der Mauer einen Anstand von 0,5 m hätten halten müssen. Dies gilt nicht, wenn die Aufschichtung eine geschlossene Einfriedung nicht überragt oder wenn Sie als Stützwand oder Einfriedung dient (z.B. Steinlage als Stützwand). Was ist hiermit gemeint? Hätte ich 0,5 m Abstand halten müssen oder nicht? Was ist eine geschlossene Einfriedung?
Um eine Antwort wäre ich sehr dankbar!





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