Re: Umbau Fachwerkhaus


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 18 August, 2005 um 09:17:02

Antwort auf: Umbau Fachwerkhaus von Peter Schneider am 18 August, 2005 um 02:08:48:

... das sind aber viele Themen auf einmal!

: Unter welchen Umständen ist es in Baden-Württemberg erlaubt, in einem Fachwerkhaus im Dachgeschoss und in der Scheune eine zweite Wohnung zu schaffen?

Wenn baurechtlich die Auslastung des Grundstückes (GRZ, GFZ) die vorgesehenen Umbauten und Erweiterungen zulässt und auch weitergehende Festsetzungen des B-Plan dem nicht entgegen stehen. Wenn es keinen B-Plan gibt, gilt das gleiche für die abgeleiteten Rahmenbedingungen aus der Umgebung (§34 BauGB).

Dazu sind Umbauten im Haus und an der Außenseite (Gauben) erforderlich. Ist das genehmigungspflichtig?

Selbstverständlich sind derartige Umbauten genehmigungspflichtig. Der Einbau von Gauben hängt zum einen von der zulässigen Geschossigkeit und evtl. Denkmalanforderungen ab.

Ist es erlaubt, erforderliche neue Zwischendecken in der Scheune dadurch zu schaffen, dass Balken aus einem abgebrochenen anderen Haus benutzt werden?

Warum nicht? Wenn das Material den statischen Anforderungen genügt.

Muss die Statik überprüft werden (bei dem bestehenden Haus überprüft ja auch niemand die Statik).

Grundsätzlich muß immer vor Baubeginn eine statische Berechnung bei der Behörde eingereicht werden. Bei bestimmten Gebäuden (z. B. mehr als zwei Wohneinheiten, Gewerbegebäude usw.) muß die Statik immer von einem unabhängigen Sachverständigen zusätzlich geprüft werden.

Sieht die rechtliche Situation anders aus, wenn in der Scheune noch eine dritte Wohnung entsteht?

Ich meine ab der dritten Wohnung ist die Prüfung der Statik obligatorisch.

An wen wende ich mich, wenn ich als Nachbar Zweifel an der Lauterkeit des Bauvorhabens habe?

Zunächst an die genehmigende Behörde (z. B. Landratsamt oder Gemeindeverband); dort sollte ja eine Genehmigung vorliegen.

Danke für etwaige Antworten. P.S.




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